Hausordnung

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, Sie in unseren Museen begrüßen zu dürfen, die zu den bedeutendsten Sammlungen der Welt zählen. Wir tragen Sorge für unersetzliche Kunstwerke und die Gebäude, die wir den kommenden Generationen erhalten wollen, so wie sie uns anvertraut wurden. Zugleich möchten wir Ihre Begeisterung für die Kunst wecken und Ihnen einen unbeschwerten, angenehmen Aufenthalt in unseren Museen ermöglichen. Um dem Ganzen gerecht werden zu können, sind gewisse Regeln nicht vermeidbar und im Folgenden aufgeführt.

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes wird in diese eingewilligt.

2. Verhalten in Gebäuden

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gefährdet wird, die Kunst- und Einrichtungsgegenstände, sowie das Gebäude nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.

  • Gespräche unter Gästen sind in einer gemäßigten Sprechlautstärke zu führen. Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu stellen. Telefonate sind in den Ausstellungsräumen untersagt.
  • Das Rauchen ist in all unseren Häusern strengstens verboten.
  • Sorgeberechtigte, v.a. Eltern, Lehrer, Betreuer und andere Personen, haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um so Unfälle und Beschädigungen zu verhindern. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung im Museum aufhalten. Minderjährigen unter 14 Jahren kann der Zutritt ohne Begleitung verwehrt werden, wenn Störungen für den Museumsbetrieb oder die Gefährdung der Sicherheit der Exponate bzw. der Minderjährigen zu befürchten sind.
  • Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen untersagt.
  • Tiere sind in den Gebäuden nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für ausgewiesene Assistenztiere wie einen Blindenhund. Diese sind an der Leine zu führen.
  • Sperrige oder scharfkantige Gegenstände über einer Größe von DIN-A4 wie Gepäck, Taschen, Rucksäcke, Schirme, Jacken, etc. sind an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern zu verstauen. In Zweifelsfällen entscheidet das Aufsichtspersonal.
    Es ist untersagt, außerhalb der Garderoben und Schließfächer Gepäckstücke abzustellen. Es muss damit gerechnet werden, dass unbeaufsichtigt abgestellte Gepäckstücke einen Sicherheitseinsatz auslösen. Die Kosten für den Sicherheitseinsatz werden dem Gepäckstückeigentümer in Rechnung gestellt.
  • Das Berühren von Kunstwerken und Vitrinen ist grundsätzlich untersagt. Es ist ein angemessener Abstand (~50 cm) einzuhalten.
  • Treppen, Durchgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Daran ist vor allem bei der Verwendung von Hockern zu bedenken.

3. Film- und Fotoaufnahmen

  • Das Filmen und Fotografieren ist für den privaten Gebrauch und ohne die Verwendung eines Blitzes, eines Stativs oder Haltestangen für Smartphones erlaubt. Rechte Dritter sind zu beachten, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte. Zudem können Ausnahmen durch entsprechende Kennzeichnungen bestehen, bei denen nicht fotografiert werden darf. Dies kann einzelne Kunstwerke, aber auch Ausstellungsteile oder Sonderausstellungen umfassen.
  • Kommerzielle Foto- und Dreharbeiten sind vorab bei der Presseabteilung anzumelden (presse@pinakothek-der-moderne.de) und benötigen deren Genehmigung. Zudem ist von den besonderen Sicherheitsbestimmungen Kenntnis zu nehmen.

4. Sicherheit

  • Den Anordnungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten, da diese die Kunstwerke und alle Gäste vor möglichen Gefahren und Gefährdungen schützen sollen.
  • Gäste können nach Anordnung durch eine Aufsichtskraft aus dem Museum verwiesen werden. Dies ist möglich, wenn Gäste stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein sofortiges Hausverbot erlassen werden. Eine Erstattung des Karteneintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  • Erkennbar alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen kann der Zutritt verweigert werden.
  • Das Mitführen von Chemikalien, von gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gegenständen, darunter fallen insbesondere Waffen und Drogen, ist verboten.

5. Fundsachen, Gegenstände aller Art, die in den Museumsräumen gefunden werden, sind bei den Aufsichtskräften im Eingangsbereich abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls den Aufsichtskräften anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB, § 10 ff. der Bayerischen Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden sowie die Bayerische Verordnung über den Vollzug des Fundrechts. Die Verwaltung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen bewahrt diese für die Dauer von 8 Wochen auf und werden an die Person herausgegeben, die glaubhaft macht, Eigentümer bzw. Eigentümerin oder rechtmäßiger Besitzer bzw. Besitzerin zu sein. Bei Herausgabe hat die Person eine Eigentumserklärung abzugeben. Nach Ablauf der 8 Wochen können Fundsachen zugunsten des Freistaates verwertet werden. Die Abholung kann nach erfolgter Terminvereinbarung, fundsachen@pinakothek.de, bei der Verwaltung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen erfolgen.

6. Es können aus besonderem Anlass abweichende und ergänzende Regelungen gelten. Auf diese wird bei Betreten des Museums aufmerksam gemacht.

Gäste haften für alle infolge Missachtung der Hausordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden. Unsere Räume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

 

 

Aus aktuellem Anlass wurden die Sicherheitsmaßnahmen in unseren Museen verstärkt. Für unsere Besucher:innen ändert sich im Zuge dessen bis auf weiteres das Folgende:

  • Mitgeführte Gegenstände wie Taschen, unabhängig von der Größe, sowie Mäntel und Jacken, Kapuzenpullover und ähnliche auftragende Oberbekleidung sind an der Garderobe oder in den Schließfächern zu hinterlegen.
  • Taschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen zwingend mitgeführt werden müssen, werden vom Aufsichtspersonal auf ihren Inhalt kontrolliert.
  • Vom Personal in Augenschein genommene Gegenstände wie Taschen etc. werden durch Bändchen gekennzeichnet und dürfen dann uneingeschränkt mitgeführt werden.

Wir bedauern die entstehenden Unbequemlichkeiten und bitten im Interesse des Schutzes der Kunstwerke und Gebäude um Ihr Verständnis.
Der Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen

Stand: Oktober 2022

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