ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BAYERISCHEN STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN FÜR TICKETS UND GUTSCHEINE (AGB)

1. Geltung

1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen
Ticketarten, Gutscheine und Führungen an den folgenden Standorten der
Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (folgend BStGS): Alte Pinakothek, Neue
Pinakothek (aktuell bis voraussichtlich 2029 geschlossen), Pinakothek der Moderne,
Museum Brandhorst, Sammlung Schack.

1.2 Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets:
(a) an den Kassen der Museen der BStGS
(b) im Onlinevertrieb durch autorisierte Dienstleister
(c) an den (Vor-)Verkaufsstellen autorisierter Dienstleister

1.3 Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen der BStGS,
namentlich der Hausordnung der BStGS, sowie den jeweiligen
hausrechtsbezogenen Einzelanweisungen und Garderobenordnungen, welche vor
Ort in den Museen einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde*
diese allgemeinen Bestimmungen der BStGS als verbindlich an. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die BStGS
stimmen schriftlich ihrer Geltung zu.

1.4 Die AGB gelten ferner ergänzend zu den AGB der autorisierten Dienstleister, soweit
Tickets im Online-Shop oder in einer der (Vor-)Verkaufsstellen der Dienstleister
erworben worden sind.

1.5 Die Tickets werden nur an Endkunden verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch
auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung der BStGS. Die BStGS sind berechtigt,
in Einzelfällen die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kunde zu beschränken.

1.6 Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und den
BStGS zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Karten ist unzulässig.

2. Angebotene Ticketarten

Den BStGS obliegt die Entscheidung, welche der nachfolgend aufgeführten Ticketarten
in den Museen der BStGS zum Erwerb angeboten werden:

2.1 Eintrittskarten für jedes einzelne Museum
Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch der ständigen Sammlung
des auf dem Ticket vermerkten und benannten Museums der BStGS zu den
jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des
Tickets nicht etwas anderes ergibt. Entsprechendes gilt für Eintrittskarten von
kostenpflichtigen Sonderausstellungen, welche nicht von dem Eintritt für die
ständigen Sammlungen umfasst werden. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für
den Eintritt sind die Eintrittskarten nicht mehr übertragbar.

2.2 Tageskarten
Die Tageskarte berechtigt zum Eintritt in die ständigen Sammlungen in alle unter
1.1 aufgelisteten Museen der BStGS zu den jeweiligen Öffnungszeiten an dem Tag
des Erwerbs. Die Tageskarte berechtigt nicht zum Eintritt in kostenpflichtige
Sonderausstellungen. Hierfür werden jeweils gesonderte Eintrittskarten benötigt.
Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Tageskarten nicht mehr
übertragbar.

2.3 Jahreskarten
Die Jahreskarte berechtigt den Inhaber innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten
zum Eintritt in alle Museen der BStGS sowie die Staatsgalerien der BStGS in ganz
Bayern (https://www.pinakothek.de/besuch/staatsgalerien), in kostenpflichtige
Sonderausstellungen der BStGS für 12 Monate bis zu dem auf der Jahreskarte
aufgedruckten Enddatum. Um Eintritt in die vorgenannten Ausstellungen zu
erhalten, ist die Jahreskarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen
Lichtbildausweis an der Kasse des jeweiligen Museums durch den Inhaber der
Jahreskarte vorzulegen.
Die Jahreskarte wird bei Ausstellung mit dem Namen, dem Vornamen sowie dem
Geburtsdatum des Inhabers personalisiert und ist nicht übertragbar. In welcher
Form die BStGS im Zusammenhang mit der Jahreskarte personenbezogene Daten
verarbeitet, kann den Datenschutzhinweisen entnommen werden. Diese werden
dem Erwerber bei Erwerb der Jahreskarte ausgehändigt und sind überdies auf der
Webseite im Rahmen der Übersicht über die Eintrittspreise
(https://www.pinakothek.de/eintrittspreise) einsehbar und können ausgedruckt
sowie abgespeichert werden.
Einen eventuellen Verlust der Jahreskarte hat der Inhaber den BStGS umgehend
mitzuteilen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebührin
Höhe von 10,- € erhoben.

2.4 Gutscheine
Es können Geschenkgutscheine an den Kassen der Museen der BStGS erworben
werden. Die Gutscheine können zur Einlösung von Eintrittskarten, Tageskarten und
Jahreskarten und den sonstigen an den Kassen erhältlichen Leistungen der BStGS verwendet werden.
Der Gutschein kann verwendet werden, bis sein Saldo
Null beträgt. Eine Auszahlung von Restbeträgen erfolgt nicht.

2.5 Zeitfenster-Tickets
Die BStGS sind berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und objektiven
Maßstäben, insbesondere aus Gründen der Sicherheit der Besucher oder aus
konservatorischen Gründen, den Einlass von einer vorherigen Terminbuchung
abhängig zu machen und Tickets gem. Ziff. 2.1 mit einem festgelegten Einlass- oder
Gültigkeitszeitraum (Zeitfenster-Tickets) zu verkaufen. Zeitfenster-Tickets
berechtigen nur zum Eintritt während der aufgedruckten Einlasszeit oder
Gültigkeitsdauer. Auch bei Inhabern von Tickets gem. Ziff. 2.3 oder Jahreskarten
gem. Ziff. 2.4 kann aus den in Satz 1 genannten Gründen der Eintritt von einer
vorherigen Terminbuchung abhängig gemacht werden. Aus denselben Gründen
können Tickets gem. Ziffer 2.2 und 2.3 vorübergehend aus dem Verkauf genommen
werden. Kommt es aufgrund des Besucherandrangs trotz Zeitfenster-Tickets zu
einer Überschreitung der Besuchskapazität, sind Wartezeiten bis zu 30 Minuten
hinzunehmen.

3. Preise und Bezahlung

3.1 Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in
der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung der BStGS festgelegt, die in jedem
Museum im Kassenbereich sowie auf der Homepage der BStGS unter
https://pinakothek.de/eintrittspreise einzusehen ist bzw. beim Besucherservice
erfragt werden kann. Geltende Währung ist Euro. Änderungen der Eintrittspreise
bleiben vorbehalten.

3.2 Eintrittskarten, Tageskarten, Jahreskarten, Gutscheine und Führungen sind
umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG.

3.3 Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an
den Kassen der BStGS sowie am Besuchstag eine entsprechende gültige
Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildausweis vorgelegt
werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum oder zur
Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der
Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten.

3.4 Die Bezahlung erfolgt an den Kassen der Museen der BStGS. Als Zahlungsoptionen
stehen grundsätzlich die Barzahlung sowie die Bezahlung mit der EC- oder
Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter (VISA, Master Card, American Express
etc.) zur Verfügung.

3.5 Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der Kunde Sorge für die Deckung des Kontos zu
tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des
Kunden, solange die Rückbelastung nicht durch die BStGS zu vertreten ist. Im
Einzelfall ist die BStGS berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit zu
dem jeweiligen Kunden zu akzeptieren.

4. Einlass und Hausrecht

4.1 Jeder Kunde erhält bei Kauf bzw. Vorlage eines Tickets an der Kasse ein
entsprechendes Eintrittsband. Das Eintrittsband ist durch den Kunden am
Handgelenk zu befestigen und während der gesamten Dauer des Besuches zu
tragen. Der Einlass in die Ausstellungsräumlichkeiten erfolgt ausschließlich durch
das Vorzeigen des getragenen Eintrittsbandes in Verbindung mit dem
mitzuführenden Ticket bzw. Jahreskarte. Das Personal der BStGS ist zu jedem
Zeitpunkt des Aufenthalts des Kunden in den Räumlichkeiten der BStGS dazu befugt,
sich sowohl das Eintrittsband als auch das dazugehörige Ticket vorzeigen zu lassen.

4.2 Bei dem Gebrauch des Tagestickets ist für den Einlass in das jeweilige Museum
Voraussetzung, dass der Kunde vor Einlass an den Kassen des jeweiligen Museums
jeweils gesondert ein weiteres Band und eine auf das jeweilige Museum bezogene
zusätzliche Freikarte löst. Im Übrigen gilt Ziffer 4.1 entsprechend.

4.3 Das Personal der BStGS ist zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts
nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu
treffen.

4.4 Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, die Hausordnungen, die Anordnungen des
Personals der BStGS sowie die Garderobenordnungen der BStGS behalten sich die
BStGS bzw. ihre Bevollmächtigten das Recht vor, den Kunden aus dem jeweiligen
Museum der BStGS zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot
auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den Karteninhaber andere Besucher
belästigt werden oder der Museumsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von
Störungen besteht.

5. Verjährung

Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung drei
Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Ticket erworben wurde.

6.Verlust/Beschädigung und Umtausch

6.1 Die BStGS haften nicht für Verlust oder Beschädigung von Tickets oder Gutscheinen.
Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung.
Ausgenommen hiervon sind die Jahreskarten, vgl. Ziff. 2.5.

6.2 Bereits gekaufte Tickets oder Gutscheine können nicht zurückgegeben oder
umgetauscht werden. Für verfallene Karten und Gutscheine wird kein Ersatz
geleistet.

7. Öffentliche Führungen

7.1 Die BStGS bieten sowohl zahlungspflichtige als auch kostenlose öffentliche
teilnehmerbeschränkte Führungen an.

7.2 Für die Teilnahme an öffentlichen teilnehmerbeschränkten Führungen der BStGS
hat der Kunde am selben Tag im Vorfeld der Führung ein gesondertes
Führungsticket an der Kasse des Museums zu erwerben. Dieses ist die
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Führung. Der Erwerb eines allgemeinen
Eintrittstickets für das Museum gibt dem Kunden keinen Anspruch auf einen
Teilnehmerplatz bei einer Führung. Der Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung
an der Führung ersetzt nicht den Kauf eines unter Ziff. 2 genannten Tickets.

7.3 Eine Verschiebung der Termine um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen
Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird
seitens des Museumsführers entsprechend nachgeholt. Bei
darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt das
unter Ziff. 7.4 genannte.

7.4 Die BStGS sind berechtigt bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. höhere
Gewalt, Krankheit des jeweiligen Führers, Pandemien) die Führung abzusagen. In
diesem Fall werden bei zahlungspflichtigen Führungen die bereits gezahlten
Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern keine
Schadensersatzansprüche zu. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den
Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 6.2), sofern
nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 8.2 vorliegt.

8. Haftung der BStGS

8.1 Die BStGS haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der
BStGS, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, entstanden sind. Eine
weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen
vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt
insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.2 Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäre der BStGS (konservatorische,
organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei
Schließungsanordnungen durch Sicherheitsbehörden oder den BStGS
übergeordneten Behörden, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch
eines Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht
möglich, sind die BStGS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird
der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung der BStGS besteht nicht. Die
Termine über Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der
Homepage der BStGS bekannt gegeben.

8.3 Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile
geschlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu
einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.

8.4 Für Jahreskarten und Tageskarten gilt zudem, dass aus baulichen oder
organisatorischen Gründen oder aus wichtigem Grund einzelne Museen oder
einzelne Abteilungen der BStGS geschlossen werden können. Mängelansprüche
sind dahingehend ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Jahreskarte
oder (teilweisen) Erstattung des entrichteten Entgeltes besteht nicht.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des
internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist
München. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, ist München.

9.2 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

9.3 Die BStGS behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von
Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende
Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen
davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die
gesetzlichen Vorschriften.

9.5 Die AGB treten mit Wirkung vom 15.07.2023 in Kraft.

München, 11.07.2023
Prof. Dr. Bernhard Maaz
Generaldirektor

* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen
gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Bayerische Staatsgemäldesammlungen (pinakothek.de)

 

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